Bundesregierung plant neue Haftungsregeln für E-Scooter
Die Bundesregierung hat am 11. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Haftung für E-Scooter im Bundestag vorgestellt. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen zu verbessern. Der Entwurf wurde nach der ersten Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung einer Halterhaftung.
Diese Regelung soll Betreiber von E-Scooter-Verleihflotten stärker in die Verantwortung nehmen. Bisher war es für Geschädigte oft schwierig, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu identifizieren, da Halter und Fahrer häufig nicht identisch sind. Die Bundesregierung argumentiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Sharing-Angebote bei den Betreibern liegen. Daher sollen diese auch für die Risiken des Betriebs haften. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Beweislage für Geschädigte zu verbessern, die oft an der Identifizierung von Haltern scheitern.
Für Fahrer von E-Scootern sind ebenfalls strengere Regeln vorgesehen. Künftig gilt eine Haftung für sogenanntes vermutetes Verschulden. Das bedeutet, dass Fahrer im Falle eines Unfalls nachweisen müssen, dass sie kein Verschulden tragen. Diese Regelung kehrt die bisherige Beweislast um und führt zu einer ähnlichen Haftung wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Notwendigkeit dieser Änderungen wird durch die steigenden Unfallzahlen seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Jahr 2019 untermauert.
Laut offiziellen Statistiken stieg die Zahl der Unfälle mit E-Scootern von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Diese Entwicklung hat die Bundesregierung veranlasst, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Zusätzlich hat die Zahl der regulierten Schadensfälle in der Versicherungswirtschaft zugenommen. Im Jahr 2020 wurden rund 1.150 Schadensfälle registriert, während diese Zahl bis 2023 auf etwa 5.000 anstieg. Diese Zunahme verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Geschädigte konfrontiert sind, insbesondere bei Miet-Scootern.
Die Bundesregierung betont, dass die neuen Haftungsregeln dazu beitragen sollen, die Rechte von Geschädigten zu stärken. Bisher scheiterten viele Schadensersatzansprüche daran, dass ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden musste. Die neuen Regelungen sollen es Geschädigten erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Einführung der Halterhaftung und die Umkehr der Beweislast sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit E-Scootern. Die Bundesregierung plant, die neuen Regelungen zeitnah umzusetzen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich in den kommenden Monaten weiter beraten, bevor er in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die neuen Haftungsregeln bis Ende 2026 zu verabschieden.
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