Bundestag plant digitale Anwesenheitserfassung
Im Bundestag wird am Freitag über die Abschaffung der traditionellen Papier-Anwesenheitslisten abgestimmt. Stattdessen soll ein digitales System eingeführt werden, bei dem Abgeordnete beim Betreten des Gebäudes ihre Chipkarten scannen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Anwesenheit der Abgeordneten zeitgemäßer und effizienter zu erfassen. Aktuell müssen Abgeordnete sich in eine ausliegende Anwesenheitsliste eintragen, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Die neue Regelung sieht vor, dass die Geschäftsordnung des Bundestags geändert wird, um die digitale Erfassung zu ermöglichen.
Der bisherige Satz, der die Papierlisten vorschreibt, soll durch eine Formulierung ersetzt werden, die die Erfassung nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erlaubt. Die Bundestagsverwaltung hat bereits berechnet, dass durch die digitale Erfassung jährlich etwa 55.000 Blatt Papier und mehr als 1000 Arbeitsstunden eingespart werden können. Die Abgeordneten werden sich über die bestehenden Terminals einchecken, die bislang für die Zeiterfassung der Mitarbeiter genutzt werden. Dies erfordert keine zusätzlichen Investitionen in neue Systeme. Die finanziellen Konsequenzen für Abgeordnete, die an Sitzungstagen fehlen, sind erheblich.
Seit November 2025 werden 200 Euro von der Kostenpauschale abgezogen, wenn sich ein Abgeordneter nicht einträgt. Bei Plenarsitzungen erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro. Ausnahmen gelten für Abgeordnete, die im Krankenhaus sind oder arbeitsunfähig, bei denen lediglich 20 Euro abgezogen werden. Die Kostenpauschale für Abgeordnete beträgt derzeit etwa 5350 Euro im Monat. Offiziell wird die Absenkung der Pauschale nicht als Strafe betrachtet, sondern als logische Konsequenz, da die Kosten nur bei Anwesenheit anfallen.
Diese Regelung soll die Abgeordneten motivieren, regelmäßig im Bundestag präsent zu sein. Die Anwesenheit im Bundestag beschränkt sich nicht nur auf den Plenarsaal. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit findet auch in Ausschüssen statt, weshalb nicht jeder Abgeordnete den gesamten Sitzungstag im Plenarsaal verbringen muss. Viele Abgeordnete sind gezielt für Debatten zu ihren Fachgebieten anwesend, was die Flexibilität der neuen Regelung unterstreicht. Die digitale Anwesenheitserfassung könnte auch die Kontrolle der Abgeordneten verbessern.
Die Pförtner werden angehalten, genau zu überprüfen, ob die eincheckenden Personen tatsächlich die registrierten Abgeordneten sind. Derzeit ist es bereits strafbar, wenn sich jemand im Namen eines Abgeordneten in die Liste einträgt. Die geplante Änderung der Anwesenheitsregelung wird als Schritt in die Zukunft angesehen, um den Bundestag effizienter zu gestalten. Die Abstimmung über die neue Regelung findet am 14. Juli 2026 statt.
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