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Dortmunder Rechtsextremist zu drei Jahren Haft verurteilt
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Dortmunder Rechtsextremist zu drei Jahren Haft verurteilt

Dortmunder Rechtsextremist zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein 50-jähriger Informatiker aus Dortmund wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann betrieb eine Darknet-Plattform namens "Assassination Politics", auf der er zu Mordanschlägen auf deutsche Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler aufrief. Das Gericht sprach ihn schuldig wegen Terrorfinanzierung, Anleitung zum illegalen Waffenbau und Anleitung zu Terroranschlägen. Die Plattform ermöglichte es Nutzern, Krypto-Kopfgeld für die Ermordung von Personen zu spenden. Der Angeklagte hatte Anleitungen zum Bau von Bomben aus Düngemitteln und zur Herstellung von Napalm veröffentlicht.

Das Bundeskriminalamt schloss die Plattform im Zuge der Ermittlungen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Angeklagten als überzeugten Rechtsextremisten und verwies auf seine Vorstrafen. Der Informatiker hatte Kontakte zur Dortmunder Neonazi-Szene und nahm an einem Gedenkmarsch für den Neonazi Siegfried Borchardt teil. Er selbst gab an, die Plattform sei eine Provokation der Justiz gewesen, was das Gericht als Schutzbehauptung wies. Der Angeklagte hatte fiktive Strafakten erstellt und zu Attentaten auf prominente Persönlichkeiten wie Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz und Angela Merkel aufgerufen.

Auch der Virologe Christian Drosten und die Gründer von Biontech standen auf seiner Todesliste. In seinem Schlusswort behauptete er, dass aus Sicht eines Nationalsozialisten kein Grund bestehe, in die Politik einzugreifen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, während der Verteidiger auf Freispruch plädierte. Er argumentierte, dass kein Geld eingegangen sei und es sich somit nur um versuchte Terrorfinanzierung handele, die nicht strafbar sei. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab und räumte ein, die Plattform erstellt und betrieben zu haben.

In seiner Wohnung fanden die Ermittler neun Handys und weitere Beweismittel. Der Angeklagte verwendete die Kryptowährung Monero, um die Zahlungswege zu verschleiern. Dies geschah, um nicht aufzufliegen und um die Finanzierung von Attentaten zu ermöglichen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte aktiv auf einen gewaltsamen Umsturz hinarbeitete. Er hatte auch Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und anderen gefährlichen Substanzen ins Darknet eingestellt.

Die Plattform wurde als ein ernstzunehmendes Risiko für die öffentliche Sicherheit eingestuft. Der Verteidiger kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Die Entscheidung des Gerichts wird als wichtiges Signal im Kampf gegen rechtsextreme Gewalt und Terrorismus gewertet. Der Prozess hat auch die Gefahren des Darknets und die Möglichkeiten der Strafverfolgung in diesem Bereich aufgezeigt. Das Urteil wurde am 19. Juni 2026 verkündet, und die rechtlichen Konsequenzen für den Angeklagten sind noch nicht endgültig geklärt.

Tags: Rechtsextremismus Darknet Terrorismus Justiz Deutschland

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